Jedes Vereinsmitglied ist zumindest schriftlich über die Statuten und den vereininternen Datenschutz informiert worden!
Auszug von §1 und §2 der Statuten des "Historischen Vereins Wechselland" in der Fassung vom 22.05.2020
§1 - Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
-
Der Verein führt den Namen: Historischer Verein Wechselland (vereinsinterne Abkürzung: HVW).
- Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte steirisch/niederösterreichische Wechselland, vor allem auf folgende Gemeinden: Dechantskirchen,
Friedberg, Pinggau, Schäffern, St. Lorenzen am Wechsel, Lafnitz und Rohrbach/Lafnitz.
§2 - Vereinszweck sowie Tätigkeiten und Mittel zur Verwirklichung des Vereinszweckes
-
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.
-
Der Verein hat den angeführten Zweck und wird folgende Tätigkeiten ausführen:
-
Stärkung des Geschichtsbewusstseins (Stärkung des Geschichtsbewusstseins der lokalen Bevölkerung sowie Positionierung des
Wechsellandes als geschichtsträchtige bzw. -bewusste Region).
-
Service
-
- Servicestelle für Gemeinden und Personen bei Fragen zu historischen Belangen.
-
Archiv für Dokumente, Fotos und Texte mit historischer Relevanz.
- Unterstützung bei der Erstellung von Familien-Stammbäumen und Ahnentafeln sowie von „Hausgeschichten“.
-
Erhaltung von bedeutsamen kultur- und kunstgeschichtlichen sowie naturkundlichen Gegenständen. Pflege von historischen Stätten,
erhaltungswürdigen Bauten und Denkmälern sowie Betreuung der bereits bestehenden und der künftig zu errichtenden Schautafeln.
-
Aufbau und Erhalt des Projekts „Historischer Weitwanderweg Wechselland“.
-
Förderung der regionalgeschichtlichen Erforschung des Wechselgebietes.
-
Kooperation mit anderen Vereinen, Gruppierungen, Einzelpersonen oder Projekten des Wechsellandes durch gemeinsame Projekte,
Exkursionen und Veranstaltungen.
-
Die finanziellen Mittel werden wie folgt aufgebracht:
- Mitgliedsbeiträge
- Erlöse aus Veranstaltungen
- Subventionen
- Spenden und sonstige Zuwendungen